Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zur mittelstandsgerechten Losaufteilung eine Studie veröffentlicht.
Der § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt, dass „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“ sind. „Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil – oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zur mittelstandsgerechten Losaufteilung eine Studie und Arbeitshilfen für Beschaffer veröffentlicht. Die Studie wurde u. a. maßgeblich von der ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen erarbeitet.
Weitere Einzelheiten zum Schlussbericht, zum Leitfaden sowie zum elektronischen Berechnungswerkzeug finden Sie auch unter:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Wettbewerbspolitik/oeffentliche-auftraege,did=640804.html