Um Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand trotz knapper öffentlicher Kassen zu verwirklichen, besteht die Möglichkeit, derartige Maßnahmen durch eine Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft zu verwirklichen. Diese Partnerschaft (Public Private Partnership – PPP oder ÖPP-) ist eine meist langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die zur Verwirklichung des Projekts notwendigen Teilleistungen wie Planung, Ausführung, die hierzu notwendigen Betriebsmittel und das Personal von den Partnern gemeinsam organisiert und die Risiken des Projekts entsprechend der jeweiligen Kompetenz der Partner optimal verteilt werden.
Die ÖPP Deutschland AG (PD) hat nun im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Standardmodell für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Vergleich zwischen ÖPP und konventioneller Vergabe) erstellt. Hiermit wurde erstmals ein bundesweit einheitlicher Standard für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geschaffen.
Insbesondere bei kommunalen Hochbauvorhaben soll das WU-Standardmodell die Prüfung einer ÖPP-Variante erheblich erleichtern.