Vorformulierte Vertragsunterlagen unterliegen einer strengen Wirksamkeitskontrolle, wie den §§ 305 ff BGB entnommen werden kann. Sind einzelne Vertragsklauseln unklar, in sich widersprüchlich oder zu Gunsten des Verwenders dieser Bedingungen grob einseitig, so sind sie möglicherweise unwirksam und werden durch die einschlägigen Paragraphen des BGB ersetzt. Der Verwender solcher Bedingungen sollte hierauf besonders achten.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Spitzenverband des Bauhauptgewerbes, haben ihre im August 2008 erstmals gemeinsam herausgegebenen Bauvertragsmuster optimiert und anwenderfreundlicher gestaltet. Diese Vertragsmuster sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn „Verbraucher“ einen Bauvertrag schließen wollen.
Die Vertragsmuster sind ab sofort kostenlos bei ZDB-Meisterbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten.