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Vergaberecht als Konjunkturbremse?

Themen des Tages der Deutschen Bauindustrie am 27.05.2009 in Berlin waren die Frage, ob das Deutsche Baugewerbe zunehmend Schwierigkeiten bei der Kreditbeschaffung hat und ob das Konjunkturpaket bereits greift. In diesem Zusammenhang stand auch das Vergaberecht im Fokus der Aufmerksamkeit.

Herbert Bodner, Präsident der Deutschen Bauindustrie, forderte die Entbürokratisierung des Vergaberechts und eine Beschleunigung der Auftragserteilung aus den Mitteln des Konjunkturpakets.

In einer erfrischend lockeren Rede mit exzellentem Wissen in der Sache und spontanem Witz sicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu, Vergabehemmnisse weiter abzubauen. Hinsichtlich der Mittel des Konjunkturpakets merkte sie an, dass ein Großteil bereits an die Länder geflossen sei und es nun in deren Hand läge, zügig zu investieren.

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erörterten im Anschluss, wie der Zugriff auf die Mittel des Konjunkturpakets – gewissermaßen trotz des Vergaberechts – beschleunigt werden könnte. Dabei wurde allerdings nicht thematisiert, dass eine solide Bauleistung zuerst einmal eine solide Planung voraussetzt.

Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der öffentliche Auftraggeber seine alten Pläne „aus der Schublade“ ziehen solle. Das löst das Problem bestenfalls teilweise, da sich sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die technische Entwicklung seit der letzten Planbearbeitung geändert haben können. Die Pläne sind deshalb auf jeden Fall noch einmal zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, denn Planungsfehler führen bekanntlich zu Mehrkosten.

Nicht zielführend ist im Moment die Frage nach dem Sinn und Zweck des Vergaberechts. Es handelt sich um geltendes Recht und folglich ist notwendiger Weise jede Änderung mit einer Gesetzesänderung verbunden. Erfahrungsgemäß wird dafür Zeit benötigt, schnelle Abhilfe wäre deshalb nicht zu erwarten.

Interessanter ist es da schon der Frage nachzugehen, warum es so lange dauert mit den Vergaben, obgleich das Konjunkturpaket wie auch die Europäische Kommission eine erhebliche Erleichterung bei der Abwicklung von Vergabeverfahren zugelassen haben, in dem der Auftraggeber sich auf Dringlichkeit berufen und damit Fristen erheblich verkürzen kann. Abhilfe könnte hier die Vorbereitung und Abwicklung der Vergabeverfahren mit externer Unterstützung bringen.

Ebenso darf nicht aus den Augen verloren werden, dass Projekte aus dem Konjunkturpaket nicht zwingend Millionen Projekte sein müssen, sondern auch kleinere Maßnahmen in den Genuss der Förderung kommen können.

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