VS = Verteidigung und Sicherheit
Im Jahr 2009 wurde die Richtlinie 2009/81/EG erlassen, die die Vergaben in dem Bereich Verteidigung und Sicherheit regelt. Betroffen davon ist zum einen der Bereich der Streitkräfte und zum anderen auch der Bereich der zivilen Nutzung, wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr, der der Geheimhaltung unterliegt. Die Richtlinie wurde umgesetzt über das GWB und den Erlass einer Vergabeverordnung für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (VSVgV). Für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungen erfolgt die Umsetzung unmittelbar in der VSVgV. Für den Baubereich durch den 3. Abschnitt der VOB/A. Die Paragraphen dieses Abschnitts tragen den Zusatz „VS“.