Die VOB Fassung 2009 ist mit den Teilen A und B im Bundesanzeiger der Ausgabe Nr. 155 vom 15. Oktober 2009 veröffentlicht worden. Bitte beachten Sie allerdings, dass – wie bereits berichtet – diese Fassung noch nicht in Kraft ist.
Nach Auskunft des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ist die Ursache für diese Verzögerung darin zu sehen, dass das für die VOL (Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen) zuständige Bundeswirtschaftsministerium immer noch keine bereinigte Fassung der VOL und auch keinen Entwurf für eine entsprechend geänderte Vergabeverordnung vorgelegt hat.
Der ZDB geht davon aus, dass mit einem In-Kraft-treten der VOB 2009 erst im Frühjahr 2010 zu rechnen ist. Selbstverständlich ist privaten Auftraggebern, die nicht an die VOB gebunden sind, schon jetzt gestattet, bei der Vergabe und Durchführung ihrer Aufträge die neue VOB anzuwenden.