Eine vom Auftragnehmer verwendete AGB-Klausel, die den Auftraggeber dazu verpflichtet 8 Wochen vor Baubeginn eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft zur Absicherung aller Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag vorzulegen, verstößt nicht gegen § 307 BGB.
Näheres zu diesem Thema können Sie einer Besprechung eines BGH-Urteils im Baurechts-Report 7/2010 entnehmen.