Bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung oberhalb des so genannten EU-Schwellenwerts bestand bisher die Verpflichtung, die Regelungen des 3. Und 4. Abschnitts der VOB/A anzuwenden.
Am 29.09.2009 ist nun die am 28.9.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Sektorenverordnung (SektVO) in Kraft getreten, die für diese „Sektorenaufträge“ an die Stelle des 3. Und 4. Abschnitts der VOB/A tritt. Allerdings bestimmt § 34 dieser Sektorenverordnung, das bereits begonnene Vergabeverfahren nach dem Recht zu Ende geführt werden, das zurzeit des Vergabeverfahrens gilt.
Im Klartext:
Alle Vergabeverfahren, die ab dem 29.9.2009 in den genannten Sektoren durchgeführt werden, unterfallen der neuen Sektorenverordnung.