Die VOB 2009 wurde zwar schon am 15. Oktober 2009 im Bundesanzeiger Nr. 155 a veröffentlicht, ist aber noch immer nicht für Öffentliche Auftraggeber verbindlich. Die Ursache hierfür ist darin zu suchen, dass noch das Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung abzuwarten ist. Diese bereits vom Bundeskabinett am 28. Januar verabschiedete Vergabeverordnung wurde nun am 26. März 2010 im Bundesrat beraten und dort mit 12 Änderungsvorschlägen beschlossen.
Voraussichtlich wird sich nun das Bundeskabinett am 14. oder 20. April 2010 mit diesen Änderungsvorschlägen befassen. Sollte das Bundeskabinett diese Änderungsvorschläge billigen, könnte die Vergabeverordnung ohne erneute Befassung des Bundesrats unmittelbar im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird es zu weiteren Verzögerungen bei der verbindlichen Einführung der VOB 2009 kommen. Weil die Änderungsvorschläge überwiegend formaler Natur sind, dürfte jedoch eine Billigung durch das Bundeskabinett wahrscheinlich sein.
Nach alledem ist davon auszugehen, dass die VOB 2009 frühestens im Mai 2009 in Kraft tritt.