Bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts von derzeit 5 Millionen € (zuzüglich Mehrwertsteuer) gilt EU-Vergaberecht. Am 28. März 2014 sind nun die Texte der Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (RL 2014/24/EU), der Vergaberichtlinie für Sektorenauftraggeber (RL 2014/25/EU) und der erstmals geschaffenen Konzessionsvergaberichtlinie (RL 2014/23/EU) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Die Richtlinien treten am 17. April 2014, in Kraft. Sie enthalten neben geänderten Regelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erstmals Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen.
Die neuen Vorgaben der EU-Richtlinien müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Dafür haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Frist endet am 17. April 2016. Bei einigen wenigen Vorschriften, insbesondere bezüglich der elektronischen Kommunikation, beträgt die Umsetzungsfrist bis zu 5 Jahre.