In Deutschland muss seit diesem Jahr der Arbeitgeber jeden neu eingestellten Arbeitnehmer sofort bei Arbeitsaufnahme – bereits am ersten Arbeitstag! – bei der Sozialversicherung anmelden (Sofort- Meldepflicht gem.§ 28a Abs. 4 SGB IV).
Alle Arbeitnehmer im Baugewerbe sind außerdem ab 1. Januar 2009 verpflichtet, ein Personaldokument (Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz) ständig mit sich zu führen und auf Verlangen den Behörden der Zollverwaltung vorzulegen. Die mit Führung des Ausweises ist dagegen nicht mehr notwendig (§ 2a Abs.2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht eines Personaldokuments ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 € belegt werden.
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer auf diese Pflicht hinweisen. Auch dies ist bußgeldbewehrt.