Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen geforderte Eignungsnachweise nicht zwingend schon mit dem Angebot vorgelegt werden. Da weder die Richtlinie 2004/16/EG, noch die VOB/A hierzu Regelungen enthalten, ist es der ausschreibenden Stelle überlassen, ob sie eine entsprechende Forderung im Ausschreibungstext vorsieht. Tut sie das nicht, können solche Unterlagen auch nachgereicht werden.
Dies ist einem Beschluss des OLG Düssseldorf vom 06. 06. 2007 mit dem Aktenzeichen Verg. 8/07 zu entnehmen, der in der Ausgabe 8/2007 des Vergaberechts-Reports ausführlich besprochen worden ist.






