Seit gut einem Jahr haben wir in Deutschland das neue Mediationsgesetz.
Die Mediation ist ein neues Verfahren, das eine Konfliktlösung ohne umständliche, langwierige und teure Auseinandersetzungen vor Gericht ermöglichen will. Der von den Vertragsparteien gewählte Mediator urteilt nicht zugunsten des einen oder zulasten des anderen. Er macht auch keine eigenen Vorschläge sondern – so drückt sich das Gesetz aus – „fördert die Kommunikation der Parteien“. Damit ist die Mediator „allen Parteien gleichermaßen verpflichtet“. Die Beteiligten lassen sich bei ihrer Verhandlung lediglich vom Mediator helfen. Unter seiner Leitung sollen die Bürger oder Unternehmen, die sich streiten, freiwillig eine ausgleichende Lösung erarbeiten.
Die Mediation ermöglicht in 80-90% aller mediierten Streitfälle eine von den Streitparteien getragene und auch in der Zukunft respektierte Streitlösung. Hierbei werden die Parteien durch den Mediator als „Katalysator“ bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungsoptionen unterstützt.
An die Stelle des häufig fruchtlosen Streites über die rechtliche Bewertung von Tatsachen und der fremdbestimmten, verbindlichen Entscheidung eines Gerichts wird die selbständige, autonome Konfliktbewältigung der Streitparteien gesetzt, die sich an den Interessen der Parteien orientiert.
Im Rahmen der gemeinsamen Einigung besteht keine Bindung an den ursprünglichen Streitrahmen. Eine Einigung kann zukunftsgerichtet und wertschöpfend über die Streitpositionen hinaus erfolgen.
Die von der Überzeugung der Konfliktparteien getragene Einigung hilft, Schaden für wirtschaftliche Beziehungen zu vermeiden, und kann sogar neue Synergien begründen.