Formelle Illegalität liegt vor, wenn eine Genehmigung völlig fehlt. Es wird z.B. eine bauliche Anlage trotz Genehmigungspflicht ohne Einholung einer Baugenehmigung errichtet. Die formelle Illegalität besagt aber noch nicht, ob nicht diese bauliche Anlage nicht materiell genehmigungsfähig ist.
Materielle Illegalität liegt vor, wenn z. B. eine Genehmigung vorhanden ist aber entgegen deren Inhalt gehandelt wird und wenn auch die Abweichung nicht genehmigungsfähig ist.
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