In den Verdingungsunterlagen können seitens des Auftraggebers/Bauherren Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sein. Der Bieter muss deswegen die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter zusammen mit seinem Angebot abgeben.
Hält sich der Bieter nicht an die vorgegebene Preisaufgliederung, kann es dazu kommen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird.
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