Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das allein durch Abrede der jeweiligen Streitparteien ohne Einwirkung des Staates zusammentritt und eine Einigung erzielt. Sämtliche Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien und nur für den Fall, dass keine besonderen Regelungen getroffen werden, gilt die Zivilprozessordnung (§§1025ff. ZPO).
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