Unter Tariftreueerklärung versteht man, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Einhaltung von in einer bestimmten Region geltenden Lohntarifen fordert, dies auch unter dem Aspekt, dass meistens seitens des Unternehmers keine Allgemeinverbindlicherklärung oder Tarifgebundenheit besteht. Dies ist unzulässig, da hierdurch hauptsächlich wirtschaftspolitische Ziele verfolgt werden, was gerade nicht umfasst wird von den an den Bieter gestellten Anforderungen der VOB.
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