Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) stellen ergänzenden Regelungen zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen dar. Die Vereinbarung von ZTV ist unter den Voraussetzungen der DIN 18299 möglich, jedoch ist es nicht zulässig in die ZTV selbst zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen aufzunehmen.
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