An dieser Stelle wurde bereits am 25.06.2009 über die vom Bundestag beschlossene Änderung des Bauforderungssicherungsgesetztes (BauFordSiG) berichtet. Das Änderungsgesetz ist nunmehr im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49 S. 2.436 am 03.08.2009 verkündet worden. Es tritt einen Tag nach der Verkündung, also am 04.08.2009 in Kraft (Art 2 des Änderungsgesetzes).
Damit ist der Baugeldempfänger ab dem 04.08.2009 berechtigt, 100% des Wertes seiner Leistungen dem erhaltenen Baugeld zu entnehmen. Zu Einzelheiten siehe den Beitrag vom 25.06.2009: „Änderungen des BauFordSiG beschlossen“.