Die so genannte Vergabeverordnung (VgV) trifft nähere Bestimmungen über das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhaltende Verfahren sowie über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung von Nachprüfungsverfahren für öffentliche Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte über dem sogenannten EU-Schwellenwert liegen. Die derzeit gültige Fassung stammt vom 23. Oktober 2006.
Am 27. Januar 2010 hat nun das Bundeskabinett die neue Vergabeverordnung verabschiedet. .
Im Gegensatz zur bisherigen Vergabeverordnung beinhaltet die Neufassung auch Bestimmungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie. Somit kann in Zukunft der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig auch Energieeffizienzkriterien bei seinen Einkäufen berücksichtigen.
Diese Vergabeverordnung ist auch Voraussetzung dafür, dass die bereits im Oktober 2009 im Bundesanzeiger veröffentlichte VOB 2009 für öffentliche Aufträge in Kraft treten kann.Die neue Vergabeverordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der nach Auskunft des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes sich voraussichtlich am 26. März 2010 hiermit befassen wird. Dieser Zeitplan macht es wahrscheinlich, dass die VOB/A Fassung 2009 Anfang Mai 2010 in Kraft treten kann.