Die bereits im Oktober 2009 im Bundesanzeiger veröffentlichte VOB 2009 war bisher für öffentliche Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung, die am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBL. I Nr. 30, Seite 724) verkündet wird, wird gemäß Art. 3 dieser Verordnung auch die VOB 2009 am Tag nach der Verkündung, also am 11. Juni 2010 in Kraft treten.
Weiterhin werden die seit dem 1. Januar 2010 geltenden EU-Schwellenwerte in Kraft gesetzt, wonach eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen ist, wenn der geschätzte Gesamtauftragswert der Baumaßnahme mindestens demSchwellenwert (für Bauvergaben: 4.845 Mio € ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschritten ist.
Für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts wird die VOB/A 2009 im Erlassweg eingeführt.