Nachdem die VOB Fassung 2009 am 11. Juni 2010 in Kraft gesetzt worden war, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Neuregelungen für ihren Bereich verbindlich einzuführen.
Mit Einführungserlassen des BMVBS vom 11. Juni 2010 wurde die VOB 2009 im Bundesfernstraßenbau und im Bundeshochbau in Kraft gesetzt. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nr.09/2010 wurde die Ausgabe April 2010 des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau bekannt gemacht.
Mit der Neufassung des Handbuchs werden die Novellen von GWB und Vergabeverordnung, die neuen EU-Standardformulare, die VOB 2009 in ihren Teilen A, B und C, die Bestimmungen der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2010 (ZVB/E-StB 2010)“ sowie aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung umgesetzt.
Dieses „HVA B-StB, Ausgabe April 2010“ gilt ab sofort für alle neuen Vergaben im Bereich Bundesfernstraßen. Weiterhin hat das BMVBS mit Erlass vom 10. Juni 2010 die elektronische Austauschlieferung Stand Mai 2010 des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) bekannt gemacht.
In Kürze erscheint im VOB-Verlag Ernst Vögel OHG die Broschüre „VOB 2009 für innerdeutsche und europaweite Vergaben“. Diese Broschüre beinhaltet unter anderem die neuen Vergabebedingungen für europaweite Vergaben, nämlich die VOB/A Abschnitte 1 und 2, die Sektorenverordnung 2010, die Vergabeverordnung 2010 und die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Fassung 2009.