Bauarbeiter aus den „alten“ EU-Staaten brauchen bekanntlich für Deutschland keine Arbeitserlaubnis.
Für die neuen EU Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, sowie Slowenien, Tchechien, Ungarn, wurde jetzt die so genannte Freizügigkeit bis 30.3.2011 beziehungsweise (gegenüber Rumänien und Bulgarien) bis 31.12.2013 beschränkt. Für Arbeiter aus diesen Ländern wird also weiterhin eine Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit gefordert, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Eine ähnlich strenge Regelung wie in Deutschland gilt nur für Österreich. Die dänische Regierung hat hingegen beschlossen, die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2009 nicht mehr zu beschränken und den Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus diesen Mitgliedstaaten zu öffnen. Auch Belgien wird die bestehenden Übergangsbestimmungen ab dem 1. Mai 2009 voraussichtlich nicht mehr weiter beibehalten.
In der Ländern, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Finnland, Schweden und dem vereinigten Königreich bestehen bereits seit längerer Zeit keine Einschränkungen mehr.