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Zukunftsorientierte Mediation statt langwieriger kostenaufwendiger Gerichtsverfahren

Der Nutzen der Mediation wird gerade in der Immobilienwirtschaft groß sein. Wenn man die Anzahl der Verträge betrachtet, die notwendig werden, um eine Immobilie zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, so wird schnell deutlich, dass sich aus jedem Berührungspunkt von Vertragspartnern auch Konfliktpotential ergeben kann. Konflikte entstehen bei der Planung einer Immobilie, bei der Erstellung, deren Nutzung und ihrem Verkauf etc. Die denkbaren Sachverhalte sind zahlreich, ebenfalls die berührten Rechtsgebiete sowie die Konfliktparteien wie z.B. Investoren, Projektentwickler, Finanzierer, Baubehörden, Kommunen, Nachbarn, Architekten, Bauausführende, Mieter und Verwalter. Damit Konflikte sich gar nicht erst entwickeln, sollte eine Mediation soweit möglich schon präventiv erfolgen.

Im Mediationsverfahren streben die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts an. Ziel der Mediation ist es, für beide Parteien einen Mehrwert zu schaffen und Schaden für wirtschaftliche Beziehungen zu vermeiden. Dieses kann ein Gerichtsverfahren nicht leisten.

Durch die Hinwendung zur Mediation als einem modernen Konfliktlösungsinstrument weitet sich der Blick dahingehend, dass das Bestehen auf Rechtspositionen möglicherweise gar nicht das bessere und erstrebenswertere Ziel ist. Die Mediation bietet den Konfliktparteien die Chance, den Blick auf Rechtsansprüche zu verlassen und eine andere Perspektive einzunehmen. Wenn im Mediationsverfahren die wirklichen Interessen der einzelnen Konfliktparteien erörtert werden, tun sich Lösungswege auf, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zur Sprache kommen können, da es dort nur auf das Recht und nicht auf die Interessen ankommt. Können bei einer Konfliktlösung beiderseitige Interessen befriedigt werden, wird deutlich, dass ein Beharren auf einer bloßen Rechtsposition nicht wirklich zielführend und das Mediationsverfahren gegenüber dem gerichtliche Verfahren das vorzugswürdigere Konfliktlösungsinstrument.

Dr. Ursula Grooterhorst
GrooterhorstPartner Rechtsanwälte mbB

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