Erhält der Unternehmer die Leistungsbeschreibung des Bauherren/Auftraggebers, kann er im Rahmen seines Angebotschreibens Änderungsvorschläge bringen, wenn diese zweckdienlich erscheinen. Gem. § 21 Nr. 3 VOB/A sind diese auf gesonderten Anlagen einzureichen und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
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