In der Baubranche kommt ein Bauvertrag in der Regel dadurch zustande, dass der Bauherr/Auftraggeber dem Unternehmer (oder den Unternehmern) die Verdingungsunterlagen, also vor allem die Leistungsbeschreibung in Form des Leistungsverzeichnis, übersendet. Der/die Unternehmer setzt daraufhin die einzelnen Preise in das Leistungsverzeichnis ein und übersendet das ausgefüllte und unterschriebene Leistungsverzeichnis dem Bauherrn/Auftraggeber. Dies stellt für den Unternehmer das Angebot zum Abschluss des Bauvertrags dar, an das der Unternehmer grundsätzlich gebunden es, außer bei Ausschluss gem. § 145 BGB.
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