Das Leistungsverzeichnis (Abkürzung: LV ) ist der wichtigste Bestandteil einer Leistungsbeschreibung (siehe dort). Schließen die Vertragsparteien einen Einheitspreisvertrag (siehe dort) ab, so wird die Leistung in der Regel in gleichartige Teilleistungen (Positionen) aufgegliedert und mit den jeweils zu erwartenden Mengen versehen. Bei umfangreichen Arbeiten werden diese Positionen nach gleichartigen Abschnitten (etwa für Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Wasserhaltung usw.) untergliedert.
Haben die Vertragsparteien einen Pauschalvertrag geschlossen, so findet sich bei einem so genannten Detail-Pauschalvertrag (siehe dort) in der Regel ebenfalls ein entsprechend aufgegliedertes Leistungsverzeichnis. Bei einem so genannten Global-Pauschalvertrag (siehe dort) wird dagegen in der Regel die Leistung nicht durch ein detailliertes Leistungsverzeichnis sondern nur "global" (etwa durch Planunterlagen) beschrieben.
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