In der Baubranche kommt ein Bauvertrag in der Regel dadurch zustande, dass der Bauherr/Auftraggeber dem Unternehmer (oder den Unternehmern) die Verdingungsunterlagen, also vor allem die Leistungsbeschreibung in Form des Leistungsverzeichnis, übersendet. Der/die Unternehmer setzt daraufhin die einzelnen Preise in das Leistungsverzeichnis ein und übersendet das ausgefüllte und unterschriebene Leistungsverzeichnis dem Bauherrn/Auftraggeber. Dies stellt für den Unternehmer das Angebot zum Abschluss des Bauvertrags dar, an das der Unternehmer grundsätzlich gebunden ist (siehe Angebotsbindung). Schließt der Bieter bei öffentlichen Aufträgen die Bindung an das Angebot aus, scheidet er aus der Wertung aus.
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