Im Rahmen der Ausschreibung fordert der Auftraggeber die Unternehmer zur Abgabe eines Angebots für die ausgeschriebene Bauleistung auf.
Bei der öffentlichen Ausschreibung erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe durch öffentliche Bekanntmachung und gegenüber einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmern.
Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine bestimmte Anzahl von Unternehmern zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Hingegen gibt es bei der Freihändigen Vergabe überhaupt keine förmlich Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
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