Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen.
Es handelt sich dabei um eine wesentliche Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde, die sie als Trägerin der Planungshoheit wahrnimmt.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das im Baugebiet vorgeschriebene Verfahren für den Erlass der Bauleitpläne eingeleitet.
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