Es gehört zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8, daß der Architekt auch zur umfassenden Koordinierung der Gewerke in zeitlicher Hinsicht verpflichtet ist. Er muss dafür sorgen, dass die nach dem Stand der Bauwerkserrichtung jeweils geforderten Bauleistungen nahtlos aufeinanderfolgen.
In der Regel wird der Bauzeitenplan in Form eines Balkendiagramms gefertigt, der Angaben über den Beginn und das Ende der jeweiligen Bauleistungen aufzeigt.