Die Beitragsberechnung nach Honorarsumme hat sich durchgesetzt. Dabei handelt es sich um die einfachste und am wenigsten aufwendige Methode zur Bestimmung des Beitrags, denn die Aufstellung aller Honorare Muss der Architekt/Ingenieur ohnehin für das Finanzamt erbringen.
Der Vorteil dieser Berechnungsmethode liegt zum einen bei ihrer Handhabung, zum anderen in ihrer wirtschaftlichen Flexibilität. Da die Auftragslage des Architekten/Ingenieur nicht von Jahr zu Jahr identisch ist, wird hierdurch eine risikogerechte Beitragsfestsetzung erzielt.
Beitragsberechnung nach Honorarsumme in der Berufshaftpflichtversicherung
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