Bei den Bewerbungsbedingungen handelt es sich um einen – nicht zwingend vorgegebenen – Teil der Vergabeunterlagen. § 10 Nr. 5 Abs. 5 VOB/A regelt, dass Auftraggeber, die ständig Bauleistungen vergeben, die Erfordernisse, die die Bewerber bei ihrer Angebotsabgabe beachten müssen, in den Bewerbungsbedingungen zusammenfassen und dem Anschreiben beifügen sollen.
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