Unter Bürgerbegehren versteht man eine Abstimmung über kommunale Sachbelange auf kommunaler Ebene. Die genauen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Grundsätzlich kann bei einem Bürgerbegehren nur über eine Frage abgestimmt werden, die mit einem eindeutigen ja oder nein zu beantworten ist.
Wie viele Stimmen benötigt werden, damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, hängt von der Regelung in den einzelnen Bundesländern ab.
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