Abkürzung für "Common Procurement Vocabulary" (Gemeinsames Vokabular für Öffentliche Aufträge). Das CPV ist von der EU-Kommission erarbeitet worden und ist durch die Europäische Union für die Anwendung im öffentlichen Vergabewesen vorgeschrieben. Es enthält ein einheitliches Vokabular für die Bezeichnung von Produkten und Leistungen im Öffentlichen Auftragswesen oberhalb des EU-Schwellenwerts.
Den jeweiligen Liefergegenständen und Leistungen wird jeweils ein eindeutiger Schlüssel (CPV-Nr. bzw. CPV-Code) zugeordnet.Die CPV – Nummern und Bezeichnungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) festgelegt.
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