Hier handelt es sich um eine Preisgleitklausel die eine durch Kostenänderung bedingte zusätzliche Vergütung von der Entwicklung eines Index abhängig macht. Die Indexklausel unterscheidet sich von der Lohngleitklausel und der Stoffpreisgleitklausel dadurch, dass sie nicht notwendigerweise auf bestimmte Kostenfaktoren begrenzt sein muss.
Bei der Indexklausel verändert sich die Vergütung in dem Verhältnis, wie sich der Index ändert. Dabei wird das Verhältnis des Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Bauleistung mit dem Index zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verglichen.
Die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt veröffentlichten regelmäßig die einschlägigen Indices. Will ein Öffentlicher Auftraggeber zur Durchführung einer Baumaßnahme eine Indexklausel verwenden, so bedarf dies der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft.
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