Die Rechnungsprüfung ist eine wichtige Grundleistung im Rahmen der Objektüberwachung. Der Architekt überprüft dabei die Akonto- und Schlussrechnungen der Unternehmer hinsichtlich folgender Gesichtspunkte:
– Übereinstimmung der eingesetzten Preise mit den vereinbarten Preisen
– Übereinstimmung der eingesetzten Mengen mit den ausgeführten Mengen bzw. denen des Aufmaßes
– Umfang des Hauptauftrages hinsichtlich zusätzlich berechneter Leistungen (Sind diese bereits vom Hauptauftrag erfasst?)
– Berücksichtigung von Sonderkonditionen wie z.B. Rabatte und Skonti
– Ordnungsgemäße Erbringung der Werkleistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen.
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