Der Beruf des Architekten gehört zu den „freien Berufen“. Die Zulassungsvoraussetzungen und Regelungen zur Berufsausübung sind in den jeweiligen Architektengesetzen der Länder geregelt.
Das Standesrecht an sich wird durch die Berufsordnungen der einzelnen Architektenkammern näher konkretisiert. Das Standesrecht beinhaltet u. a. Reglungen zur gewissenhaften Berufsausübung und zum beruflichen Verhalten.
Die Überwachung des Einhaltung des Standesrechts durch die Architekten zählt zu einer der wichtigsten Aufgaben der Architektenkammern. Die Kammern sind befugt Verstöße gegen das Standesrecht zu sanktionieren.
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