Die stufenweise Auftragserteilung ist kein fester Rechtsbegriff, sondern entspringt vielmehr einer wirtschaftlichen Entscheidung des Bauherrn. Unter stufenweiser Auftragserteilung versteht man, wenn z. B. der Architekt zunächst nur mit einem Vorentwurf beauftragt wurde und später auch noch den Auftrag für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erhält und später einen gesonderten Auftrag für die Vergabe und Objektüberwachung. Der Bauherr versucht sich i. d. R. durch die stufenweise Beauftragung für die weitere Baumaßnahme flexibel zu halten.
Er kann so das Bauvorhaben abbrechen oder mit einem anderen Architekten weiterführen, ohne Vergütung für künftige Leistungsphasen zahlen zu müssen.
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