EFB ist die Abkürzung für Einheitliche Formblätter. Die EFB-Preise gelten als Hilfsmittel für die Bewertung von Angeboten, besonders für die Beurteilung der Angemessenheit der einzelnen Preisbestandteile wie Lohn-, Stoff-, Gemeinkosten etc. Sie wurden bereits 1986 verbindlich gegenüber den Oberfinanz- und Baudirektionen eingeführt. Im Vergabehandbuch, Stand 2006, wird zu § 10 VOB/A angeführt, dass die EFB-Preis den Verdingungsunterlagen zur Beurteilung der Angemessenheit der Angebotspreise beizufügen sind, wenn die voraussichtliche Angebotssumme mehr als 50.000 € betragen wird.
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