Das sogenannte „20%-Kontingent“ ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber bei einer Vergabe ab Erreichung der Schwellenwerte einen Teil der Leistung nach den Regeln zu vergeben, die für nationale Vergaben vorgesehen sind, also nach Abschnitt 1 der VOB/A. Nach § 2 Nr. 7 VgV (Vergabeverordnung) muss der Auftraggeber ab 20% des Gesamtwertes alles Lose europaweit ausschreiben. Deshalb sogenanntes „20%-Kontingent“, da genaugenommen nur 19,99% national ausgeschrieben werden dürfen.
Beispiel: Gesamtvergütung der Bauleistung nach § 3 VgV 8 Mio. Euro netto. Gesamtauftragswert aller Lose 6,5 Mio. Euro netto. Davon 20% = 1,3 Mio. Euro netto, also dürfen Leistungen im Wert von 1,299.999,99 Euro netto national ausgeschrieben werden. Da Lose ab 1 Mio. Euro immer europaweit auszuschreiben sind, müssen in diesem Beispiel für die nationale Ausschreibung mindestens 2 Lose gebildet werden.
« zur Glossar-Übersicht