Ein öffentlicher Auftraggeber macht sich gegenüber dem Auftragnehmer schadensersatzpflichtig, wenn er nicht auf das Erfordernis besonderer Vertretungsregelungen hinweist.
Näheres zu diesem Thema können Sie einer im Baurechts-Report 2/06 enthaltenen Besprechung eines Urteils des BGH entnehmen.