Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat uns mitgeteilt,, dass die neue Gesamtausgabe der VOB 2009, die vom Beuth-Verlag vor einigen Wochen ausgeliefert wurde, redaktionelle und zum Teil auch inhaltliche Fehler in den Teilen A und B enthält.
Neben redaktionellen Fehlern ist besonders hervorzuheben, dass auch bei der Mittelstandsklausel in § 5 Abs. 2 VOB/A eine alte Fassung vom Beuth-Verlag abgedruckt worden ist. Der richtige Text der neuen VOB/A lautet in § 5 Abs. 2.
Bauleistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.
Der Beuth-Verlag hat hingegen eine alte Fassung abgedruckt die wie folgt lautet:
Umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose geteilt und nach Losen vergeben werden (Teillose). Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige sind in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt zu vergeben (Fachlose). Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen dürfen mehrere Fachlose zusammen vergeben werden.
Von der fehlerhaften Fassung des Beuth-Verlags wurden bereits rund 40.000 Exemplare ausgeliefert.
Der Beuth-Verlag stellt ab sofort eine korrigierte Fassung der VOB/A und VOB/B in Heftform allen Erwerbern der Gesamtausgabe zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der VOB-Verlag Vögel OHG derzeit die so genannte Europa- Ausgabe der VOB Fassung 2009 anbietet. Diese Fassung beinhaltet unter anderem neben dem – korrekten – Text der Teile A und B der VOB Fassung 2009 alle weiteren Bestimmungen, die für europaweite Vergaben maßgeblich sind, nämlich unter anderem die Sektorenverordnung, die Vergabeverordnung sowie die einschlägigen Auszüge aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.