Bekanntlich steht es um die Zahlungsmoral am Bau nicht zum Besten. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren hier durch Änderungen des BGB schon für gewisse Verbesserungen gesorgt. Nun hat der Deutsche Bundestag am 4. Juli 2014 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in zweiter und dritter Lesung behandelt und verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag abgeschlossen. Nun wird sich noch der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag, den 11. Juli 2014, mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.
Über den Inhalt dieser gesetzlichen Neuregelungen werden wir umgehend berichten, wenn der Bundesrat gegen diese neuen gesetzlichen Regelungen keine Einwände erhebt, sich das Gesetzgebungsverfahren also nicht verzögert.