Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die europäische Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Bundesgesetzgeber hat daher das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Wohnungsvermittlung geschaffen, das am 13. Juni 2014 in Kraft tritt.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat gemeinsam mit dem Verband „Haus und Grund“ einen Mustervertrag für Verbraucher-Bauverträge herausgegeben, der nun in einer entsprechend aktualisierten Form zur Verfügung steht.