Am 25. April 2012 haben wir darüber berichtet, dass die VOB 2012 wohl erst zum Jahresende 2012 in Kraft treten wird. Diese Annahme scheint sich zu bestätigen.
Im Vergaberecht muss die Vergabeverordnung (VGV) und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) noch den Bundesrat passieren, was voraussichtlich Anfang Juli der Fall sein wird. Somit ist insoweit mit einem Inkrafttreten dieser Verordnungen zum Ende Juli 2012 zu rechnen.
Der Vorstand des Deutschen Vergabe-und Vertragsausschusses (DVA) hat zum vertragsrechtlichen Teil der VOB (VOB/B) kleine Änderungen in Bezug auf die Zahlungsfristen und den Eintritt einer Verzugslage (§ 16 VOB/B) beschlossen. Weitere Änderungen sind die in der VOB/B derzeit nicht vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Änderungen Anfang August im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Voraussichtlich wird die VOB-Gesamtausgabe mit den bezeichneten Änderungen zum Ende des Jahres 2012 erscheinen.
Über den weiteren Fortgang dieser Sache werden wir zeitnah berichten.