Die VOB/A gliedert sich in 2 Abschnitte:
Der Abschnitt 1 enthält die so genannten Basisparagraphen die zur Anwendung kommen, wenn Bauaufträge unterhalb des EU-Schwellenwerts vergeben werden.
Der Abschnitt 2 enthält die Basisparagraphen mit den zusätzlichen Bestimmungen der EG-Baukoordinierungsrichtlinie. Diese Bestimmungen sind durch eine “a” gekennzeichnet. Daher spricht man von “a – Paragraphen“. Sie finden Anwendung bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts. Einzelheiten hierzu sind in §1 a VOB/A geregelt.
Für so genannte Sektorenauftraggeber findet die Sektorenverordnung Anwendung.
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