Um zu Öffentlichen Aufträgen zugelassen zu werden, stellt die VOB/A gewisse Anforderungen auf, die die "Eignung von Bewerbern" betreffen. Dabei hängt es von der Vergabeart ab, welche Voraussetzungen die Bewerber für eine Teilnahme am Wettbewerb erfüllen müssen. Bei einer öffentlichen Ausschreibung (siehe dort) sind nach § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A die Vergabeunterlagen an alle Bewerber abzugeben, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen. Dabei darf der Auftraggeber vom Bewerber oder Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) Angaben verlangen, die im einzelnen in § 8 Nr. 3 VOB/A aufgeführt sind.
Bei der beschränkten Ausschreibung (siehe dort) und der freihändige Vergabe (siehe dort) dürfen zur Angebotsabgabe von vorneherein nur Bewerber aufgefordert werden, die über eine ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen (§ 8 Nr. 4 VOB/A).
Zum Nachweis der Eignung wird immer häufiger die Eintragung der Bieter in ein "Präqualifikationsverzeichnis" (siehe dort) verlangt, wie dies in § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A vorgesehen ist.
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