Gemäß § 7 Abs. 3 VOB/A müssen die technischen Anforderungen (Technische Spezifikationen) an den Auftragsgegenstand allen Bewerbern gleichermaßen zugänglich sein. Dabei ergibt sich aus § 7 Abs. 4 VOB/A, wie diese technischen Spezifikationen in den Vergabeunterlagen zu formulieren sind.
Der als Anhang zur VOB/A abgedruckte "AnhangTS" beinhaltet dabei die Begriffsbestimmungen zu den "Technischen Spezifikationen", zur "Norm", zur "Europäischen technischen Zulassung") zu "Gemeinsamen technischen Spezifikationen" und zu "Technischen Bezugsgrößen".
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