Zwischen den Parteien besteht bereits ein Vertragsverhältnis und es werden Bauleistungen ausgeführt.
Der Auftraggeber möchte nun dem Unternehmer einen weiteren Auftrag erteilen, der mit den bereits vergebenen Bauleistungen nichts zu tun hat.
Der Auftraggeber darf nicht einfach den Anschlussauftrag erteilen, sondern muss auch in diesem Fall die Bestimmungen der VOB/A berücksichtigen.
« zur Glossar-Übersicht